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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich
Sämtliche von der Steck Automobile AG erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen
Bestätigung durch die Firma.

2. Vertragsabschluss
Alle Angebote der Steck Automobile AG in Prospekten, Preislisten, etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande,
wenn die Steck Automobile AG eine schriftliche Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstagen nicht ablehnt. Stellt sich nach
Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte technische Angaben über das Eintauschfahrzeug unzutreffend sind, kann die Steck
Automobile AG jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

3. Technische Daten und Informationen
Alle technischen Daten der Steck Automobile AG in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten etc. sowie auf der Homepage sind Richtwerte und keine
zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend. Bei Bestellungseingang kommen die jeweils gültigen Preise der Steck Automobile AG zur Anwendung. Sämtliche Preise verstehen
sich in Schweizer Franken inkl. MwSt. Kosten für Transport, Verpackung oder sonstige Gebühren werden zusätzlich verrechnet. Preisänderungen sind jederzeit
auch ohne Vorankündigung möglich.
4.1 Fahrzeuge
Lieferungen von Fahrzeugen sind vom Kunden gegen Vorauszahlung, oder spätestens bei Erhalt bzw. Übernahme in bar zu bezahlen. Bei Einzelbestellungen,
Spezialfahrzeugen und speziell für den Kunden bestellte Fahrzeuge, verlangt die Firma Steck Automobile AG eine Vorauszahlung von 30 % des Kaufpreises.
4.2 Werkstattarbeiten, Reparaturen
Ausgeführte Werkstattarbeiten, Reparaturen etc. werden in Rechnung gestellt und sind zahlbar netto innert 30 Tagen. Für Neu- und Transitkunden gilt
Barzahlung!
4.3 Ersatzteile
Für bestellte Ersatzteile bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Per Nachnahme, gegen Vorauszahlung oder Abholung und Barzahlung in Bigenthal.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Steck Automobile AG Bigenthal. Die Steck Automobile AG hat das Recht, die ihr
vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht).

6. Lieferfristen / Verzug
Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach unbenütztem Ablauf einer
schriftlichen Nachfrist von 60 Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch die Firma verschuldet
wurden, insbesondere Schäden infolge Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. Importeur, Streiks, u.ä.

7. Rücknahmebedingungen Ersatzteile und Zubehör
Die Steck Automobile AG akzeptiert Reklamationen und Retouren nur innert 8 Tagen. Für den fachgerechten Rücktransport ist der Kunde zuständig.
Beschädigte oder nicht einwandfreie Ersatzteile sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben. Ersatzteile, die eigens für den
Kunden bestellt werden mussten, werden nicht zurückgenommen. Für Fahrzeuge jeglicher Art, besteht kein Rückgaberecht.

8. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen, an im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechend, in die Fahrzeugausweis-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen die Steck Automobile
AG aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden erlöschen, bei unsachgemässer Behandlung des Fahrzeuges oder
unsachgemässem Einbau, der von der Steck Automobile AG gelieferten Ersatzteilen durch den Kunden oder Dritte.

9. Garantie
Die Garantie, für das vom Kunden bestellten Fahrzeuges, wird im Kaufvertrag geregelt. Wenn nichts anderes vermerkt, gelten die auf den Prospekten und
Dokumentationen der Steck Automobile AG aufgeführten Garantiebestimmungen oder des jeweiligen Fahrzeugherstellers.
Garantiearbeiten unterliegen der schriftlichen Zustimmung der Steck Automobile AG. Nicht bewilligte Garantieleistungen werden nicht vergütet.
Produktverbesserungen gelten nicht als Garantie und werden vom Auftraggeber finanziert.

10. Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung oder Minderung) sind ausgeschlossen, ebenso der Ersatz eines aus der mangelhaften Lieferung
irgendwie entstandenen Schadens. An ihre Stelle tritt für Neuwagen die Fabrikgarantie. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Käufer, die
Bestimmungen dieser Fabrikgarantie in allen Teilen zu akzeptieren.

11. Besonderes
Besteht kein Bedarf mehr auf den von Steck Automobile AG gelieferten Fahrzeugen, ist die Steck Automobile AG nicht verpflichtet diese
Fahrzeuge zurückzukaufen.

12. Datenschutz
Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kunden und Interessenten. Wir verwenden Kundendaten für die Abwicklung des Kaufvertrages
bzw. Werkstatt- und Ersatzteilauftrages, für die Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (z.B. Newsletter, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte
Servicequalität). Zudem können die Daten für die oben genannten Zwecke ebenfalls dem Importeur übermittelt werden. Die Steck Automobile AG sichert zu,
dass die Kundendaten nur unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet werden.

13. Gerichtsstand
Die mit der Firma Steck Automobile AG abgeschlossenen Verträge und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem
Recht. Gerichtsstand für die Steck Automobile AG Bigenthal und den Kunden ist Bern-Mittelland.